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Donnerstag, 18. November 2010

Schlappe für Grube bei Stuttgart 21

Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Baugenehmigung für die Schnellbahntrasse Wendlingen-Ulm wegen ungesicherter Finanzierung verweigert. Damit ist ein wesentlicher Teil  des Großprojekts Stuttgart 21 für die Deutsche Bahn erst einmal blockiert. "Pacta servanda sunt" - Verträge sind einzuhalten: Diesen römischen Rechtsgrundsatz zitieren die Befürworter von Stuttgart 21 gern im Zusammenhang mit der Diskussion über einen Ausstieg. Aber inzwischen stellt sich zunehmend heraus, dass viele der bereits abgeschlossenen Verträge voreilig oder sogar unrechtmäßig abgeschlossen wurden, weil die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt waren, weil die Geschäftsgrunslage inzwischen entfallen ist oder weil sie auf Täuschung beruhten.

Solche Verträge sind sowohl nach römischem als auch nach deutschem Recht sittenwidrig und damit nichtig. Wer also künftig die alten Römer zitiert, sollte es vollständig und richtig tun, sonst beweist er nur die Denkweise eines Wirtschaftskriminellen. Bei denen ist so etwas nämlich gang und gäbe. Bahn-Chef Rüdiger Grube wird sich jetzt schwertun, weiter zu behaupten, es werde auf jeden Fall gebaut. Wenn nicht einmal die Beamten des Eisenbahn-Bundesamtes verstehen, wie die Finanzierung des Bauvorhabens funktionieren soll, kann der Chef der Deutschen Bahn es kaum besser wissen.

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